AGB - unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für die Kommunikation unserer Dienstleistungen und im Umgang mit unseren Kunden und Geschäftspartnern gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:

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1 Der Anbieter

Anbieter der touristischen Dienstleistungen ist Herr Andreas Bley, Einzelunternehmer, wohnhaft in Seminarstraße 26, 01067 Dresden. Diese Unternehmung ist kein Reiseveranstalter im Sinne des BGB. Leistungs- und Erfüllungsort sämtlicher Handlungen des Anbieters können voneinander abweichen, sind detailliert in den Verträgen ausgewiesen.

2 Der Vertragsabschluss

Der Vertrag für die Anmietung einer Unterkunft wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter befristet nach Tagen abgeschlossen. Ein Mietvertrag für eine Gästewohnung gilt als abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt (z. B. durch ein ausgefülltes und übermitteltes Buchungsformular) und vom Vermieter der Unterkunft zugesagt ist. Der Eingang der Buchung als E-Mail, Fax oder Brief gilt als verbindliche Bestellung! Die Zusage erfolgt telefonisch, per Fax oder Mail. Der Abschluss des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter verpflichtet beide Partner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

3 Die Zahlung der Miete

Die Miete ist im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist fällig bei Vertragsabschluss, also bei einer schriftlich vorliegenden Buchung und einer Bestätigung dieser Buchung durch den Vermieter der Unterkunft oder dessen Beauftragten. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das auf der Buchungsbestätigung angegebene Konto mit dem dazu vermerkten Zahlungsziel - spätestens jedoch durch Barzahlung bei Mietantritt. Bei Barzahlung wird dem Mieter der Gästewohnung eine Quittung überreicht.

4 Die An- und Abreise

Die ungefähre Anreisezeit sollte durch den Gast 24 Stunden vorher mitgeteilt werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 15 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 11:00 Uhr geräumt sein. Abweichende Regelungen können vereinbart werden.

5 Die Hausordnung

Die Unterkünfte befinden sich in einem Haus, wo mehrere Familien wohnen und Unternehmen ihrem Gewerbe nachgehen. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden, was auch für den Hof und den Treppenhausbereich gilt. Alle Unterkünfte sind Nichtraucherunterkünfte. Zum Rauchen benutzen Sie bitte hierfür, wenn vorhanden, den Balkon. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter der Unterkunft das Recht vor, die zur Verfügungsstellung des Mietobjekts ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden. Schließen Sie alle Fenster und Balkontüren bei Verlassen der Wohnung. Ebenfalls die Hauseingangstür nach 20.00 Uhr. Bitte sind Sie so freundlich, darauf zu achten, beim Verlassen der Wohnung das Licht zu löschen und gegebenenfalls das Heizungsventil zu drosseln.

6 Die Ausstattung der Wohnung

Eine kurzfristige Änderung der Ausstattung der Wohnung, wie in der Buchungsbestätigung und in der Präsentation der Unterkunft auf www.dresden-central.de angezeigt, bleibt dem Vermieter der Unterkunft vorbehalten.

7 Das Betreten der Wohnung durch den Vermieter

Der Vermieter oder sein Bevollmächtigter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z. B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Im Regelfall erfolgt dies unter vorheriger Benachrichtigung des Mieters der Gästewohnung.

8 Der Verlust der übergebenen Schlüssel durch den Mieter

Bei Verlust des Schlüssels der Gästewohnung haftet der Mieter mit 100 Euro, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss. Bei Verlust des Hausschlüssels haftet der Mieter mit 50 Euro für die Neuanfertigung eines Schlüssels für das Schließsystem und für den Verlust eines Schlüssels für die Fahrradschlösser 25 Euro pro Stück für den Kauf eines neuen hochwertigen Fahrradschlosses.

9 Der Rücktritt durch den Mieter der Gästewohnung

Stornierungen haben beim Vermieter oder dessen Bevollmächtigten schriftlich zu erfolgen! Im Streitfall hat der Mieter der Gästewohnung die Kündigung nachzuweisen. Der Mieter der Gästewohnung ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:

Die Kündigung wird erklärt ...Der Mieter schuldet dem Vermieter einen pauschalisierten Schadensersatz von ...
bis 21 Tage0 % (kein Schadensersatz)
ab 21 Tage10 %
ab 14 Tage25 %
ab 7 Tage40 %
ab 3 Tage70 %
vor Beginn des Mietverhältnisses.des vertraglich vereinbarten Mietpreises.

10 Rücktritt durch den Vermieter der Gästewohnung

Der Vermieter der Unterkunft ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Gästewohnung dem Mieter schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Mieter zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten:  

Die Kündigung wird erklärt ...Der Vermieter schuldet dem Mieter einen Schadensersatz von ...
bis 30 Tage0 Euro (kein Schadensersatz)
ab 30 Tage10 Euro (maximal 50 Euro)
ab 15 Tage10 Euro (maximal 100 Euro)
ab 10 Tage10 Euro (maximal 150 Euro)
vor Beginn des Mietverhältnisses.pro gebuchter Nacht.

Der Mieter der Gästewohnung verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.

11 Die Haustiere

Das Mitbringen und Halten von Haustieren in den Gästewohnungen ist den Mietern nicht gestattet, weil sich dadurch eine Vermarktung der Wohnungen an die Zielgruppe von Allergikern ausschließt.

12 Die Nutzung von Fahrrädern

Die Nutzung der mit der Gästewohnung bereitgestellten Fahrräder bzw. der darüber hinaus zur Verfügung gestellten Fahrräder erfolgt auf eigene Gefahr. Fahrrad und Zubehör sind nicht diebstahlversichert. Im Falle eines Diebstahls hat der Mieter der Gästewohnung eine polizeiliche Anzeige vorzunehmen. Der Mieter der Gästewohnung haftet für den Verlust eines Fahrrads mit 50% des Neuwerts. Der Mieter der Gästewohnung hat alle Mängel und Beschädigungen am Fahrrad dem Vermieter oder seinem Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Kosten für Reparaturarbeiten, die nicht durch Verschleiß hervorgerufen werden, trägt der Mieter der Gästewohnung. Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen bzw. - soweit dieses aus fahrzeugbedingten Gründen ausscheidet - sonst sicher zu verwahren. 

13 Die Haftung des Vermieters der Gästewohnungen

Eine Haftung des Vermieters der Unterkünfte für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, Fahrstuhl usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht. 

14 Die Haftung des Mieters der Gästewohnung

Die Benutzung der Wege zur Gästewohnung, der Wohnung selbst, der Treppen, ggf. des Aufzuges und des Wohnungskellers erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung in voller Höhe.

15 Der Datenschutz

Personengebundene Daten des Mieters der Gästewohnungen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung der Gästewohnungen notwendig ist. Details dazu finden sich auf unserer Seite Datenschutzerklärung.

16 Die Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

17 Der Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist das Amtsgericht Dresden.

Andreas Bley, Geschäftsführer